Ist die Freiheit über den Wolken wirklich grenzenlos?

Natürlich nicht. In der Fliegerei gibt es, wie in allen anderen Bereichen des täglichen Lebens, eine Anzahl von Vorschriften und Gesetzen, die eingehalten werden müssen. So regelt der Gesetzgeber genau den Betrieb von Luftfahrtgeräten, Landeplätzen, Pilotenausbildung, Erteilung und Verlängerung von Lizenzen und vieles mehr.

Der Baden-Württembergische Luftfahrtverband (BWLV) in Stuttgart besitzt beispielsweise eine globale Ausbildungsgenehmigung für Privatpiloten in einem eng begrenzten und festgelegten Umfang. Er betreibt die Aus- und Fortbildung der Fluglehrer und prüft den Tätigkeitsumfang dieser Personen. Die Globalausbildungsgenehmigung zum Betreiben einer Flugschule gibt der BWLV bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen an seine Mitglieds- vereine weiter, wo dann die Privatpilotenausbildung im Auftrag des Verbandes erfolgt. Dadurch ist es Flugsportvereinen möglich, ihre Mitglieder selbst auszubilden.

Die „Privat-Pilot-Licence“,  kurz der PPL oder Luftfahrerschein genannt, ist ein amtlicher Führerschein zum Führen von Luftfahrzeugen. Wie beim Kfz-Führerschein gibt es auch hier eine Vielzahl von unterschiedlichen Erweiterungen und Berechtigungen ( z.B. PPL-A für Motorflugzeuge, PPL-B für Motorsegler, PPL-C für Segelflugzeuge u.a.). Jede weitere Berechtigung muss gesondert erworben werden und wird am Ende von der zuständigen Luftfahrtbehörde theoretisch und praktisch abgeprüft.

Die Grundlagen für Erwerb und Verlängerung der PPL-Lizenzen unterliegen europäischen Vorschriften.

Für den Betrieb, die Zulassung und die Wartung von Luftfahrtgeräten (nicht nur Flugzeuge) gelten ebenfalls strenge Vorschriften. Auch hier besitzt der BWLV eine globale Lizenz zum Betrieb eines so genannten „Luftfahrttechnischen Betriebes“ (LTB). Das hierfür erforderliche Personal wird vom Verband selbst aus- und fortgebildet und deren Tätigkeit überwacht. Die so ausgebildeten Mitglieder dürfen dann in den Luftsportvereinen selbständig Wartungs- und Reparaturarbeiten bis zu einem bestimmten Schwierigkeitsgrad durchführen. Je nach Aus- bzw. Fortbildungsstufe wird zwischen Zellenwart (Reparaturen an der Flugzeugzelle), Motorseglerwart (Wartung von Motorseglern), Motorwart (Wartung von Motorflugzeugen), Werkstattleiter, technischer Leiter und Fallschirmpacker unterschieden.

Alle Flugzeuge müssen nach einem vom Hersteller oder Gesetzgeber vorgeschriebenen Plan regelmäßig gewartet werden. Zusätzlich erfolgt jährlich eine so genannte Jahresnachprüfung, bei welcher das Flugzeug von einem amtlich anerkannten Prüfer genauestens durchgecheckt und auf seine Lufttüchtigkeit überprüft wird.

Wichtige Komponenten (z.B. Motor, Luftschraube), Verschleißteile und das Flugzeug selbst unterliegen einer vom Hersteller vorgegebenen maximalen Betriebsdauer, nach welcher sie überholt oder ausgetauscht werden müssen. Die Überwachung aller Wartungsarbeiten und Fristen ist Aufgabe des technischen Leiters.

Nicht nur Piloten und Luftfahrtgerät unterliegen  gesetzlichen Bestimmungen, auch für den Flugplatz selbst gelten bestimmte Vorschriften. Zustand von Start- und Landebahn, Abstellflächen und Sicherheitseinrichtungen müssen den Vorgaben entsprechen und werden jährlich mehrmals von Beauftragten der zuständigen Luftfahrtbehörde überprüft. Die Pflege des Platzes ist Aufgabe des Platzwartes.

Alle Tätigkeiten und Ämter in der Fliegergruppe Riedlingen erfolgen ehrenamtlich ohne jegliche Vergütung. 

 

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