Ist die Freiheit über den Wolken wirklich grenzenlos?
Natürlich nicht. In der Fliegerei gibt
es, wie in allen anderen Bereichen des täglichen Lebens, eine Anzahl von
Vorschriften und Gesetzen, die eingehalten werden müssen. So regelt der
Gesetzgeber genau den Betrieb von Luftfahrtgeräten, Landeplätzen,
Pilotenausbildung, Erteilung und Verlängerung von Lizenzen und vieles mehr.
Der Baden-Württembergische Luftfahrtverband (BWLV) in Stuttgart besitzt
beispielsweise eine globale Ausbildungsgenehmigung für Privatpiloten in einem
eng begrenzten und festgelegten Umfang. Er betreibt die Aus- und Fortbildung der
Fluglehrer und prüft den Tätigkeitsumfang dieser Personen. Die
Globalausbildungsgenehmigung zum Betreiben einer Flugschule gibt der BWLV bei
Vorliegen bestimmter Voraussetzungen an seine Mitglieds- vereine weiter, wo dann
die Privatpilotenausbildung im Auftrag des Verbandes erfolgt. Dadurch ist es
Flugsportvereinen möglich, ihre Mitglieder selbst auszubilden.
Die Privat-Pilot-Licence, kurz der PPL oder Luftfahrerschein
genannt, ist ein amtlicher Führerschein zum Führen von Luftfahrzeugen. Wie
beim Kfz-Führerschein gibt es auch hier eine Vielzahl von unterschiedlichen
Erweiterungen und Berechtigungen ( z.B. PPL-A für Motorflugzeuge, PPL-B für
Motorsegler, PPL-C für Segelflugzeuge u.a.). Jede weitere Berechtigung muss
gesondert erworben werden und wird am Ende von der zuständigen Luftfahrtbehörde
theoretisch und praktisch abgeprüft.
Die Grundlagen für Erwerb und Verlängerung der PPL-Lizenzen unterliegen
europäischen Vorschriften.
Für den Betrieb, die Zulassung und die Wartung von Luftfahrtgeräten (nicht nur
Flugzeuge) gelten ebenfalls strenge Vorschriften. Auch hier besitzt der BWLV
eine globale Lizenz zum Betrieb eines so genannten Luftfahrttechnischen
Betriebes (LTB). Das hierfür erforderliche Personal wird vom Verband selbst
aus- und fortgebildet und deren Tätigkeit überwacht. Die so ausgebildeten
Mitglieder dürfen dann in den Luftsportvereinen selbständig Wartungs- und
Reparaturarbeiten bis zu einem bestimmten Schwierigkeitsgrad durchführen. Je
nach Aus- bzw. Fortbildungsstufe wird zwischen Zellenwart (Reparaturen an der
Flugzeugzelle), Motorseglerwart (Wartung von Motorseglern), Motorwart (Wartung
von Motorflugzeugen), Werkstattleiter, technischer Leiter und Fallschirmpacker
unterschieden.
Alle Flugzeuge müssen nach einem vom Hersteller oder Gesetzgeber
vorgeschriebenen Plan regelmäßig gewartet werden. Zusätzlich erfolgt jährlich
eine so genannte Jahresnachprüfung, bei welcher das Flugzeug von einem amtlich
anerkannten Prüfer genauestens durchgecheckt und auf seine Lufttüchtigkeit überprüft
wird.
Wichtige Komponenten (z.B. Motor, Luftschraube), Verschleißteile und das
Flugzeug selbst unterliegen einer vom Hersteller vorgegebenen maximalen
Betriebsdauer, nach welcher sie überholt oder ausgetauscht werden müssen. Die
Überwachung aller Wartungsarbeiten und Fristen ist Aufgabe des technischen
Leiters.
Nicht nur Piloten und Luftfahrtgerät unterliegen gesetzlichen
Bestimmungen, auch für den Flugplatz selbst gelten bestimmte Vorschriften.
Zustand von Start- und Landebahn, Abstellflächen und Sicherheitseinrichtungen müssen
den Vorgaben entsprechen und werden jährlich mehrmals von Beauftragten der zuständigen
Luftfahrtbehörde überprüft. Die Pflege des Platzes ist Aufgabe des
Platzwartes.
Alle Tätigkeiten und Ämter in der Fliegergruppe Riedlingen erfolgen ehrenamtlich
ohne jegliche Vergütung.
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