Wie wird man Pilot

und wie sieht die Ausbildung aus

Die Ausbildung zum Motorflugzeugführer ist in gewerblichen Flugschulen und bei einigen Luftsportgruppen des Landes möglich. Die Segelflugausbildung und die Ausbildung zum Motorseglerpiloten ebenfalls. Da der Segelflug im Gegensatz zum Motorflug eine Gemeinschaftssache ist, erfolgt die Ausbildung in erster Linie bei den Luftsportvereinen der jeweiligen Landesverbände (in BW ist das der Baden-Württembergische Luftsportverband). Daher besteht der erste Schritt im Beitritt zu einem Luftsportverein.

Die Ausbildung im Verein ist zwar etwas zeitintensiver, da in der Regel nur an den Wochenenden und an Feiertagen geschult wird, dafür aber deutlich preisgünstiger. Dazu werden noch „gratis“ Gemeinsamkeit, Kameradschaft, Geselligkeit und Teamgeist geboten, aber auch die mögliche Erweiterung von Allgemeinwissen und praktischen Handfertigkeiten.

Die Fliegergruppe Riedlingen e.V. ist in Besitz einer Globalausbildungsgenehmigung des BWLV zur Ausbildung von Segelflug- und Motorseglerpiloten. Dazu stehen derzeit insgesamt  5 ehrenamtliche Fluglehrer und je ein Schulungsdoppelsitzer zur Verfügung. Die Ausbildung selbst gliedert sich in zwei Bereiche, einem praktischen Teil, also dem Fliegen und einem theoretischen Teil, dem Unterricht.

Praktische Ausbildung 

In der praktischen Ausbildung fliegt der Flugschüler zunächst mit einem Fluglehrer auf dem Schulungsdoppelsitzer am Doppelsteuer, wobei der Schüler vom ersten Flug an den Platz des später verantwortlichen Piloten einnimmt. Die Fliegergruppe Riedlingen setzt für diese Flüge das Segelflugzeug Super-Blanik L23  bzw. den Motorsegler Scheibe Falke SF25C2000 ein. Beides einfach zu fliegende und bewährte Flugzeugmuster mit gutmütigen Flugeigenschaften, die auch einmal einen Fehler verzeihen. Die Ausbildung erfolgt nach vorgeschriebenen Richtlinien und ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Wenn alle Übungen, insbesondere Starten und Landen, beherrscht werden, erfolgt am Ende des ersten Abschnittes der lang ersehnte erste Alleinflug.

Wie lange das dauert, hängt von jedem selbst ab. Wer schnell lernt und regelmäßig am Platz ist, kann schon nach einigen Monaten alleine fliegen. In der Regel ist das so nach 50-70 Starts der Fall. Der Schüler erhält dann für jeden Solostart einen Flugauftrag seines Lehrers und kann am Flugplatz in Sichtweite des Fluglehrers alleine fliegen. Die folgenden Ausbildungsabschnitte dienen dann nur noch der Vertiefung der fliegerischen Fähigkeiten, wie beispielsweise Einweisung in Streckenflug, Notlandeübungen, Gefahreneinweisung, Landung auf fremden Plätzen und Umschulung auf einsitzige Segelflugzeuge.  Nach fortgeschrittener Ausbildung macht der Flugschüler auch alleine, aber immer mit Auftrag seines Fluglehrers, längere Streckenflüge, sog. Überlandflüge. Im Segelflug ist ein Überlandflug von mindestens 50 km ohne Fluglehrer vor Abschluss der Ausbildung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Vom Motorseglerschüler wird noch während der Ausbildung im Alleinflug ein Navigations-Dreiecksflug über eine Distanz von mindestens 300 km mit Zwischenlandungen auf fremden Flugplätzen verlangt.

Den Abschluss findet die praktische Ausbildung mit der praktischen Prüfung, in der Regel am Ausbildungsflugplatz. Diese wird von einem amtlichen Prüfer (der fliegt mit) im Auftrag der zuständigen Luftfahrtbehörde abgenommen.

Flugschülerin Elisabeth List mit ihrem Fluglehrer Erich Aßfalg im Blanik L23 D-7942

Theoretische Ausbildung

Noch während der praktischen Ausbildung erfolgt der theoretische Unterricht. Dieser kann entweder durch Teilnahme an einem 1 bis 2-wöchigen Lehrgang an einer Flugschule oder auch im Verein erfolgen. Die Fliegergruppe Riedlingen bietet hierzu über die Wintermonate an den Wochenenden entsprechenden Unterricht an.

Vom Gesetzgeber werden für Segelflieger insgesamt 60 Stunden Theorieunterricht in den Fächern Luftrecht, Navigation, Wetterkunde, Technik und Verhalten in besonderen Fällen vorgeschrieben. Motorseglerschüler kommen noch in den Genuss weiterer 20 Unterrichts- stunden zum Thema Triebwerk und Luftschraube.

Denn Abschluss bildet auch hier eine theoretische Prüfung in allen genannten Fächern bei der Luftfahrtbehörde.

Zusätzlich zu der fliegerischen Ausbildung ist für jeden Piloten der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses zur Ausübung des Sprechfunks im Flugfunk erforderlich.

Wer nur in Deutschland fliegen will, für den genügt das eingeschränkt gültige Sprechfunkzeugnis in deutscher Sprache (BZF II). Wer allerdings auch mal ins Ausland fliegen will, der benötigt das Sprechfunkzeugnis in englischer Sprache (BZF I oder AZF), da englisch die international angewendete Fliegersprache ist.

Die Sprechfunkausbildung kann wiederum kompakt an einer Flugschule oder auch im Verein erfolgen. Die Prüfung kann separat oder zusammen mit der Theorieprüfung zum PPL abgelegt werden.

Sind alle diese Hürden erfolgreich geschafft, erhält der Segelflugzeugschüler mit Erreichen des 17. Lebensjahres und der Motor- bzw. Motorseglerschüler mit Erreichen des 18. Lebensjahres  seinen lang ersehnten Luftfahrerschein, mit welchem er dann Flüge in eigener Verantwortung durchführen darf. Diese Lizenz gilt nicht, wie beispielsweise der Kfz-Führerschein, zeitlich unbegrenzt, sondern  muss alle zwei Jahre erneuert werden. Voraussetzung hierfür sind eine gewisse Anzahl von Starts und Flugstunden, für Motor- und Motorseglerpiloten zusätzlich drei Navigationsflüge über 100 km und natürlich die Zustimmung des Fliegerarztes.

Fliegernachwuchs der Fliegergruppe Riedlingen e.V. mit Fluglehrer Erich Aßfalg vor ihrem Schulungsflugzeug Blanik L23

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