Wie
wird man Pilot
und wie sieht die Ausbildung aus
Die Ausbildung zum Motorflugzeugführer
ist in gewerblichen Flugschulen und bei einigen Luftsportgruppen des Landes möglich.
Die Segelflugausbildung und die Ausbildung zum Motorseglerpiloten ebenfalls. Da
der Segelflug im Gegensatz zum Motorflug eine Gemeinschaftssache ist, erfolgt
die Ausbildung in erster Linie bei den Luftsportvereinen der jeweiligen
Landesverbände (in BW ist das der Baden-Württembergische Luftsportverband).
Daher besteht der erste Schritt im Beitritt zu einem Luftsportverein.
Die
Ausbildung im Verein ist zwar etwas zeitintensiver, da in der Regel nur an den
Wochenenden und an Feiertagen geschult wird, dafür aber deutlich preisgünstiger.
Dazu werden noch gratis Gemeinsamkeit, Kameradschaft, Geselligkeit und
Teamgeist geboten, aber auch die mögliche Erweiterung von Allgemeinwissen und
praktischen Handfertigkeiten.
Die Fliegergruppe Riedlingen e.V. ist in Besitz einer
Globalausbildungsgenehmigung des BWLV zur Ausbildung von Segelflug- und
Motorseglerpiloten. Dazu stehen derzeit insgesamt 5 ehrenamtliche Fluglehrer und je ein Schulungsdoppelsitzer
zur Verfügung. Die Ausbildung selbst gliedert sich in zwei Bereiche, einem
praktischen Teil, also dem Fliegen und einem theoretischen Teil, dem Unterricht.
Praktische Ausbildung
In der praktischen Ausbildung fliegt der
Flugschüler zunächst mit einem Fluglehrer auf dem Schulungsdoppelsitzer am
Doppelsteuer, wobei der Schüler vom ersten Flug an den Platz des später
verantwortlichen Piloten einnimmt. Die Fliegergruppe Riedlingen setzt für diese
Flüge das Segelflugzeug Super-Blanik L23 bzw.
den Motorsegler Scheibe Falke SF25C2000 ein. Beides einfach zu fliegende und bewährte
Flugzeugmuster mit gutmütigen Flugeigenschaften, die auch einmal einen Fehler
verzeihen. Die Ausbildung erfolgt nach vorgeschriebenen Richtlinien und ist in
mehrere Abschnitte aufgeteilt. Wenn alle Übungen, insbesondere Starten und
Landen, beherrscht werden, erfolgt am Ende des ersten Abschnittes der lang
ersehnte erste Alleinflug.
Wie lange das dauert, hängt von jedem selbst ab. Wer schnell lernt und regelmäßig
am Platz ist, kann schon nach einigen Monaten alleine fliegen. In der Regel ist
das so nach 50-70 Starts der Fall. Der Schüler erhält dann für jeden
Solostart einen Flugauftrag seines Lehrers und kann am Flugplatz in Sichtweite
des Fluglehrers alleine fliegen. Die folgenden Ausbildungsabschnitte dienen dann
nur noch der Vertiefung der fliegerischen Fähigkeiten, wie beispielsweise
Einweisung in Streckenflug, Notlandeübungen, Gefahreneinweisung, Landung auf
fremden Plätzen und Umschulung auf einsitzige Segelflugzeuge. Nach
fortgeschrittener Ausbildung macht der Flugschüler auch alleine, aber immer mit
Auftrag seines Fluglehrers, längere Streckenflüge, sog. Überlandflüge. Im
Segelflug ist ein Überlandflug von mindestens 50 km ohne Fluglehrer vor
Abschluss der Ausbildung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Vom Motorseglerschüler
wird noch während der Ausbildung im Alleinflug ein Navigations-Dreiecksflug über
eine Distanz von mindestens 300 km mit Zwischenlandungen auf fremden Flugplätzen
verlangt.
Den Abschluss findet die praktische Ausbildung mit der praktischen Prüfung, in
der Regel am Ausbildungsflugplatz. Diese wird von einem amtlichen Prüfer (der
fliegt mit) im Auftrag der zuständigen Luftfahrtbehörde abgenommen.
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| Flugschülerin Elisabeth List mit ihrem Fluglehrer Erich Aßfalg im Blanik L23 D-7942 |
Theoretische Ausbildung
Noch während der praktischen Ausbildung
erfolgt der theoretische Unterricht. Dieser kann entweder durch Teilnahme an
einem 1 bis 2-wöchigen Lehrgang an einer Flugschule oder auch im Verein
erfolgen. Die Fliegergruppe Riedlingen bietet hierzu über die Wintermonate an
den Wochenenden entsprechenden Unterricht an.
Vom Gesetzgeber werden für Segelflieger insgesamt 60 Stunden Theorieunterricht
in den Fächern Luftrecht, Navigation, Wetterkunde, Technik und Verhalten in
besonderen Fällen vorgeschrieben. Motorseglerschüler kommen noch in den Genuss
weiterer 20 Unterrichts- stunden zum Thema Triebwerk und Luftschraube.
Denn Abschluss bildet auch hier eine theoretische Prüfung in allen genannten Fächern
bei der Luftfahrtbehörde.
Zusätzlich zu der fliegerischen Ausbildung ist für jeden Piloten der Erwerb
eines Sprechfunkzeugnisses zur Ausübung des Sprechfunks im Flugfunk
erforderlich.
Wer nur in Deutschland fliegen will, für den genügt das eingeschränkt gültige
Sprechfunkzeugnis in deutscher Sprache (BZF II). Wer allerdings auch mal ins
Ausland fliegen will, der benötigt das Sprechfunkzeugnis in englischer Sprache
(BZF I oder AZF), da englisch die international angewendete Fliegersprache ist.
Die Sprechfunkausbildung kann wiederum kompakt an einer Flugschule oder auch im
Verein erfolgen. Die Prüfung kann separat oder zusammen mit der Theorieprüfung
zum PPL abgelegt werden.
Sind alle diese Hürden erfolgreich geschafft, erhält der Segelflugzeugschüler
mit Erreichen des 17. Lebensjahres und der Motor- bzw. Motorseglerschüler mit
Erreichen des 18. Lebensjahres seinen lang ersehnten Luftfahrerschein, mit
welchem er dann Flüge in eigener Verantwortung durchführen darf. Diese Lizenz
gilt nicht, wie beispielsweise der Kfz-Führerschein, zeitlich unbegrenzt,
sondern muss alle zwei Jahre erneuert werden. Voraussetzung hierfür sind
eine gewisse Anzahl von Starts und Flugstunden, für Motor- und
Motorseglerpiloten zusätzlich drei Navigationsflüge über 100 km und natürlich
die Zustimmung des Fliegerarztes.

Fliegernachwuchs der Fliegergruppe Riedlingen e.V. mit Fluglehrer Erich Aßfalg vor ihrem Schulungsflugzeug Blanik L23
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