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Unsere Flug- und sonstige Gebühren |
Um einen Überblick über die Kosten beim Fliegen zu geben, haben wir nachstehend unsere Gebührenordnung Stand 01.06.2006 aufgelistet.
Da man praktisch keine eigene Ausrüstung benötigt, ist fliegen im Verein auch nicht teurer wie z.B. Tennis spielen oder Ski fahren.
Gebührenordnung Fliegergruppe Riedlingen e.V. Stand 2009-01-01 I. Segelflug II. Motorsegler III. Motorflug IV. Aufnahme, Schulung, Umschulung V. Gebühren für fremde Piloten VI. Mitgliedsbeiträge VII. Arbeitsstunden VIII. Pflichtstarts / Pflichtstunden / Überprüfungsflüge IX. Vorauszahlungen lfd. Konto I. Segelflug MwSt. % brutto € Spartenbeitrag jährlich - je 1/2 zum 1.4. und 1.9. 7 100,00 1. Fluggebühren für Vielflieger je Monat
Flatrate für unbegrenzte Anzahl Flüge gilt für alle Starts/Landungen in Riedlingen außer F-Schlepp. Belastung jeweils 6 Monate zum 1.4. und 1.7.7 25,80
2. Fluggebühren für Wenigflieger Windenstart / Landegebühr 7
1,50
Minutengebühr (ab 1. Minute) 7 0,34 3. F-Schlepp für Mitglieder Schlepp-Minutengebühr 7 2,50 Schlepp-Startgebühr 7 2,00 4. Gastflüge (Definition bei Motorsegler) Gastflüge bis 15 min. 19 15,00 jede weitere Minute 19 0,50 5. Ausbildungspauschale für alle Neueinsteiger ohne Altersbeschränkung! Die Pauschale enthält alle Kosten (2 Jahre Vereinsbeitrag, Adler, HKF, Versicherungspauschale, Startgebühren außer F-Schlepp, bis zum 1. Alleinflug, begrenzt auf 2 Jahre ab Ausbildungsbeginn 0 430,00 nach oben II. Motorsegler MwSt. % brutto € min. Std. Spartenbeitrag jährlich - je 1/2 zum 1.4. und 1.9. 7 150,00 Mitglieder mit Luftfahrerschein Landegebühr 7 2,00 SF25C / HK36R Minutengebühr nach Uhrminuten 7 0,20 SF25C Minutengebühr nach 1/100-Std. 7 0,24 0,60 36,00 HK36R Minutengebühr nach 1/100-Std. 7 0,29 0,68 41,00 Mitglieder während der Schulung Landegebühr 7 2,20 SF25C / HK36R Minutengebühr nach Uhrminuten 7 0,22 SF25C Minutengebühr nach 1/100-Std. 7 0,34 0,78 47,00 HK36R Minutengebühr nach 1/100-Std. 7 0,38 0,85 51,00 Gastflüge Landegebühr 19 2,05 SF25C / HK36R Minutengebühr nach Uhrminuten 19 SF25C Minutengebühr nach 1/100-Std. 19 1,00 60,00 HK36R Minutengebühr nach 1/100-Std. 19 1,05 63,00 Gastflüge sind alle Flüge, die von vereinsfremden Personen gemacht werden. Eltern, Kinder, Geschwister, Ehegatten, passive Mitglieder fliegen zu den Konditionen für Vereinsmitglieder nach oben III. Motorflug (nur nach Uhrminuten) MwSt. % brutto € min. Std. Spartenbeitrag jährlich - je 1/2 zum 1.4. und 1.9. 7 150,00 1. Mitglieder mit Luftfahrerschein Landegebühr 7 2,00 DR400 Minutengebühr 7 1,83 109,80 2. Mitglieder während der Umschulung Landegebühr 7 2,20 DR400 Minutengebühr 7 2,10 126,00 3. Gastflüge (Definition bei Motorsegler) DR400 Minutengebühr 19 2,90 174,00 4. DR400 Nurfliegertarif all-inclusive-Paket für PPL-Piloten
12 Stunden fliegen auf DR400 einschl. Beitrag, Versicherung usw.
Bezahlung vor dem 1. Flug, nicht abgenommene Stunden verfallenBei Abnahme über 12 Stunden werden die Minutengebühren wie unter 1.) berechnet.
zu 1.)
Mindestabnahme für Mitglieder mit Luftfahrerschein sind je Saison 10 Stunden. Nicht geflogene Stunden können in EUR auf das Folgejahr übertragen werden - der Übertrag wird aber auf die neuen 10 Pflichtstunden im Folgejahr nicht angerechnet.7
2400,00
nach oben IV. Gebühren für Aufnahme, Schulung und Umschulung
Anteil Kasko-VersicherungMwSt. % brutto € min. Std. Aufnahmegebühr für aktive Mitglieder 0 250,00 1. Alleinflug Segelflug 0 50,00 Motorsegler 0 120,00 Wechsel / Umschulung Segelflugzeuge 0 100,00 Wechsel / Umschulung auf andere Sparte 0 150,00 Versicherungsanteil Kasko-Versicherung
- jährlich je 1/2 zum 1.4. und 1.9.0 250,00 nach oben V. Gebühren für fremde Piloten usw. % brutto € min. Std. SF nach Landung 1. Versuch zum Heimflug mit Winde 0 0 jeder weitere Versuch 19 3,10 Landegebühr f. Motorflugzeug, Motorsegler und UL 19 3,60 Unterstellgebühr (pro Nacht) 19 3,10 F-Schlepp mit DR400 - Minutengebühr 19 3,60 Landegebühr für Gleitschirm- und Drachenflieger 7 2,00 nach oben VI. Mitgliedsbeiträge % jährlich brutto € außerordentliche Mitglieder unter 18 Jahren 61,30 ordentliche Mitglieder über 18 Jahre 122,60 Hanns-Kellner-Gedächtnisfond (Jahresbeitrag) 2,56 Adler 27,60 Die Mitgliedsbeiträge sind je zur Hälfte zum 1.4. und 1.7. d. Jahres fällig. Beitrag Adler und HKF zum 1.4. d. Jahres nach oben VII. Arbeitsstunden alle Mitglieder, die auf vereinseigenen Flugzeugen fliegen oder ihr Flugzeug in der Halle abstellen, sind zur tätigen Mitarbeit verpflichtet Grund-Arbeitsstunden Stunden 50 Ausgleich für jede nicht geleistete Arbeitsstunde € 7,50 Die Diensteinteilung für Lokal, Flugleiter, Windenfahrer, Fluglehrer erhält jedes Mitglied rechtzeitig vor Beginn der Saison. Für Ersatz muss selbst gesorgt werden. Getauschte Dienste sind in den Aushang am schwarzen Brett einzutragen. Wird ein Dienst nicht getauscht und nicht angetreten, werden vom Konto € 50,00 abgebucht und dem Mitglied gutgeschrieben, das den Dienst übernommen hat.
Die Arbeitsstunden werden von jedem Mitglied selbst in sein Werkstattbuch eingetragen. Die Stunden müssen bestätigt werden. Hierzu sind die Werkstattleiter, Motorseglerwarte, die Vorstandschaft und die Ausschuss-Mitglieder berechtigt.nach oben VIII. Pflichtstarts / Pflichtstunden / Überprüfungsflüge Motorflug: 10 Starts mit mind. 10 Stunden /Jahr Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen, muss jeder Pilot jährlich zu Beginn der Flugsaison (in den ersten 4 Monaten des Jahres) mindestens einen Überprüfungsflug mit einem Fluglehrer machen.
Nach einer Flugpause von mehr als 90 Tagen wird ebenfalls ein Überprüfungsflug erforderlich.
Überprüfungsflüge sind für alle mehrsitzigen Flugzeuge Pflicht. Vor dem Flug mit einem einsitzigen Segelflugzeug ist der Überprüfungsflug mit dem Doppelsitzer durchzuführennach oben IX. Vorauszahlungen / lfd. Konto Während der Saison wird monatlich eine Abrechnung und sporadisch ein Kontoauszug erstellt. Es sollte darauf geachtet werden, dass mit dem vorhandenen Guthaben die Monatsrechnung beglichen werden kann. Ist ein Mitglied länger als einen Monat (bis zur 2. Abrechnung) im Minus, darf bis zum Ausgleich des Kontos nicht mehr geflogen werden. nach oben (Alle Angaben ohne Gewähr - maßgeblich ist die gedruckte Ausgabe der Gebührenordnung)
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